Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MedWell Gesundheits-AG für die Partner-Ärzte des MedWell Qualitätsverbundes, Stand März 2007. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im MedWell Qualitätsverbund haben, senden wir Ihnen gerne weitere Informationen zu. Bitte verwenden Sie zur Anforderung unser Kontaktformular.
Die AGB können Sie sich auch als PDF-Druckstück downloaden.
§ 1 Geltungsbereich
MedWell erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
MedWell unterstützt den Partner-Arzt beim Ausbau seiner privatmedizinischen Aktivitäten. Die Zertifizierung als MedWell Partner-Arzt erfolgt ausschließlich auf den Grundlagen der vorliegenden AGB. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn MedWell diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MedWell.
§ 3 MedWell Serviceleistungen
- MedWell stellt dem Partner-Arzt das jeweils aktuelle MedWell Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen (MEGO) zur Verfügung.
- Der Partner-Arzt hat Anspruch auf Teilnahme an allen Vereinbarungen, die MedWell mit Dritten über den Bezug von Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen schließt; eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht selbstverständlich nicht.
- Der Partner-Arzt erhält regelmäßig per E-Mail den MedWell Newsletter mit Informationen über wichtige privatmedizinische Sachverhalte und Entwicklungen.
- Der Partner-Arzt hat Zugang zum MedWell Intranet mit den dort vorgehaltenen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten.
- MedWell macht die Zugehörigkeit des Partner-Arztes zum MedWell Qualitätsverbund in geeigneter Weise bekannt. Dies schließt die Angaben des Partner-Arztes zur Person, zur ärztlichen Qualifikation und zur Praxis mit ein. Auf der MedWell Homepage (http://www.medwell.de/) wird der Partner-Arzt in die entsprechende Suchfunktion für Patienten-Recherchen aufgenommen. MedWell trägt darüber hinaus Sorge dafür, dass die vom Partner-Arzt übermittelten Praxisdaten auf der Grundlage bestehender und zukünftiger Vereinbarungen zwischen MedWell und deren Kooperationspartnern in oder über deren (Internet-) Verzeichnisse Patienten zugänglich gemacht werden.
- Im Verhältnis zu kooperierenden Versicherungsunternehmen gewährt dieser Vertrag dem Partner-Arzt die Möglichkeit einer Direktabrechnung für ausgewählte Tarife.
§ 4 Rechte des MedWell Partner-Arztes
- Der Partner-Arzt darf gegenüber seinen Patienten darauf hinweisen, dass er als MedWell Partner-Arzt zertifiziert wurde.
- MedWell erteilt dem Partner-Arzt die Erlaubnis, im Rahmen der Bestimmungen der Berufsordnung das Gütezeichen "MedWell" oder "MedWell Qualitätsverbund" zu führen. MedWell stellt dem Partner-Arzt das Gütezeichen in elektronischer Form zur Verfügung. Andere Formen der Verwendung des Gütezeichens dürfen nur nach diesem Vorbild erfolgen.
§ 5 Zertifizierung und Gebühren
- Die Anerkennung (Zertifizierung) als MedWell Partner-Arzt bzw. MedWell Praxis erfolgt nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Der Partner-Arzt erhält ein Zertifikat über die Anerkennung als MedWell Praxis
- Die Gebühr für die Mitgliedschaft ist jährlich im Voraus zu entrichten. Der Monat des Beitritts bleibt gebührenfrei. Mit der Gebühr sind sämtliche Dienstleistungen von MedWell nach diesem Vertrag abgegolten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- MedWell ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Partner-Arzt den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen in Kraft treten, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Partner-Arzt fristgemäß, ist MedWell berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
- Der Partner-Arzt hat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich das Zertifikat über die Anerkennung als MedWell Praxis zurückzugeben sowie alle Praxis-Merkmale zu entfernen, die ihn als Mitglied des MedWell Qualitätsverbundes ausweisen.
§ 7 Grundwerte der MedWell Qualitätsverbundes
Der MedWell Partner-Arzt verpflichtet sich auf Einhaltung der nachfolgenden Grundwerte:
- Qualität: Als Partner-Ärzte im MedWell Qualitätsverbund bieten wir unseren Patienten eine hochwertige medizinische Versorgung auf der Grundlage einer effektiven und schonenden Diagnostik und Therapie. Dabei orientieren wir uns an den höchsten Qualitätsstandards, für deren Weiterentwicklung wir uns engagieren.
- Patientenorientierung: Unsere Patienten sind unsere Partner und stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Daher gewährleisten wir zusammen mit unseren Mitarbeitern eine Behandlung, die sich durch Sympathie und Engagement auszeichnet. Dazu gehören möglichst zeitnahe Untersuchungstermine ebenso wie Offenheit und Ehrlichkeit. Diagnose und Therapie werden gemeinsam mit unseren Patienten geplant und durchgeführt. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Wünsche unserer Patienten bei der Wahl des Behandlungsumfangs, des Behandlungsverfahrens und des Behandlungskomforts.
- Service: Wir sehen unsere Patienten nicht nur als Partner, sondern auch als Kunden. Daher verstehen wir unsere Arbeit als Dienstleistung am Patienten und bieten neben unserer ärztlichen Leistung einen größtmöglichen Service. Hierzu gehören kurze Wartezeiten vor und während der Untersuchungen ebenso wie die Freundlichkeit und Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiter. Dabei lassen wir uns stets von dem Grundsatz leiten, unsere Patienten so zu behandeln, wie wir selbst behandelt werden möchten.
- Innovation: Es entspricht unserem Verständnis von medizinischer Qualität, dass wir unseren Patienten die Fortschritte der Medizin uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Daher bieten wir unseren Patienten eine qualitativ hochwertige Medizin unter Zuhilfenahme aktueller medizinischer Erkenntnisse und moderner medizinischer Geräte. Darüber hinaus legen wir größten Wert auf eine harmonische Zusammenarbeit mit den anderen behandelnden Ärzten unserer Patienten, um die Behandlung insgesamt zum größtmöglichen Erfolg zu führen.
- Fairness: Wir informieren auch unsere gesetzlich versicherten Patienten auf deren Wunsch über die für sie optimale Diagnostik und Behandlung. Dabei orientieren wir uns ausschließlich am Nutzen für den Patienten. Bei Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung informieren wir korrekt über den Leistungsumfang der Krankenversicherung und bieten die darüber hinausgehenden Leistungen als privatärztliche Behandlung an. Im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung einer solchen privatärztlichen Behandlung beachten wir die Anliegen des Patientenschutzes und vermeiden jegliche Irreführung, Bedrängung oder Übervorteilung der Patienten.
- Integrität: Wir informieren unsere Patienten vor dem Beginn einer privatärztlichen Behandlung über die voraussichtliche Höhe der ärztlichen Behandlungskosten. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Gesetze und Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts und der ärztlichen Rechnungslegung einhalten. Ungesetzliche Zuwendungen und Geschenke unserer Lieferanten und Geschäftspartner lehnen wir strikt ab.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt die Bedingung als vereinbart, die der in der unwirksamen Bedingung zum Ausdruck gekommenen Intention am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.


